Gibt es noch Kindergartenplätze für ausländische Kinder in NRW?
Im folgenden das Schreiben von Heidi Schrön an Rechtsanwalt Doppmeier.
4. Mai 1982
Sehr geehrter Herr Doppmeier,
seit 2 Jahren bemühen wir uns, Eltern türkischer Kinder zu überzeugen, Ihre
Kinder in die Kindergärten zu schicken. Dies mit Erfolg.
Doch dann erhielten die Eltern türkischer (mohammedanischer) Kinder von den hiesigen röm.-kath. Kindergärten ablehnende Bescheide. Einzelheiten hierzu können
Sie den beigelegten Fotokopien aus den Tageszeitungen sowie der „Welt am Sonn-
tag“ entnehmen. Aus den Tageszeitungen können Sie unsere Stellungnahmen erkenn-
en. Insbesondere die türkischen Eltern, die wir erst nach langen Gesprächen da-
von überzeugen konnten, ihre Kinder in einen konfessionellen Kindergarten zu schicken,
haben kein Verständnis für solch eine Maßnahme. Sie fragen, ob man nicht
einen neuen Kindergarten speziell für Türkenkinder einrichten sollte. Dies
aber würde genau das Gegenteil von dem erreichen, welches wir uns zum Ziel gesetzt haben.
Wir fragen Sie:
1: Was können Sie tun?
2: Mit welchen gesetzlichen oder finanziellen Maßnahmen können die Träger gezwungen werden, in die von der öffentlichen Hand bezuschussten Kindergärten Kinder sämtlicher Religionsgemeinschaften im Verhältnis der Einwohner und unter Beachtung der Grundsätze des derzeitigen Kindergartengesetzes aufzunehmen?
Für eine baldige Stellungnahme wären wir Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
H. Schrön
Deutsch-Türkische Kontaktgruppe e. V.
Im Brief wird Bezug genommen auf einen Presseartikel, den wir ebenfalls hier als Beitrag eingespielt haben.